Welchen Anspruch hat der Operateur an das Neuromonitoring?
N.N. · AINS · 2004 · Heft 2 · S. 108 bis 110
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während bestimmter gefäßchirurgischer Operationen ist ein sogenanntes Neuromonitoring erforderlich, um eine ischämische Schädigung von Nervengewebe durch temporäre Minderperfusion rechtzeitig und sicher genug erkennen zu können. Prinzipiell hat eine Überwachung der Funktion des Nervengewebes nur dann einen Sinn, wenn eine therapeutische Konsequenz für den Fall der Detektion einer Minderperfusion existiert. Das Neuromonitoring hat in der Gefäßchirurgie vor allem zwei entscheidende Anwendungsgebiete: die Rekonstruktion der supraaortalen hirnversorgenden Arterien und die Chirurgie der thorakalen und thorakoabdomina…