Auswirkungen einer maximalen Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden auf die Planung wirtschaftlicher Personalkosten im Rettungsdienst
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2007 · Heft 2 · S. 101 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 24.1.2006 begrenzt sich trotz der Verlängerung der Übergangsfrist nach § 25 des Arbeitszeitgesetzes die Ermittlung des Personalbedarfs auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Vollzeitkraft, um z. B. die tarifrechtlichen Regelungen von TVöD, BAT, AVR Caritas, AVR Diakonie und DRK-TV zur Faktorisierung von Bereitschaftszeiten, zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit, zur Anordnung von Bereitschaftsdiensten sowie zu Zahlungen von Zulagen und Zeitzuschlägen auszuschöpfen. Da eine Höchstgrenze bei der durchs…