Kommentar II zum Fall: „Mutmaßlicher Widerruf einer Patientenverfügung?“
Duttge, G.; Schander, M. · Ethik in der Medizin · 2010 · Heft 9 · S. 345 bis 346
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer verbreiteten Sorge der Menschen, in den Händen der Intensivmedizin „entmündigt“ zu werden, hat das neue „Patientenverfügungsgesetz“ (in Kraft getreten am 1.9.2009) erklärtermaßen zum Ziel, dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten größtmögliche Geltung zu verschaffen. Dieses Anliegen soll auch und gerade dann Wirkung entfalten, wenn die Betroffenen infolge ihrer (jedenfalls rechtlichen) Handlungsunfähigkeit selbst nicht mehr sicherstellen können, dass ihr von ärztlicher Vernunft evtl. abweichender Wille vorbehaltlos respektiert wird. Wie sehr Menschen daran bisher Zweifel hegen mussten,…