Angehörige als „natürliche“ Stellvertreter
Sahm, S.; Will, R. · Ethik in der Medizin · 2005 · Heft 3 · S. 7 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Betreuungsrechts ist eine regelhafte Stellvertretung durch Angehörige für zur Entscheidung unfähige Patienten vorgesehen. Mithilfe eines strukturierten Fragebogens wurden die Einstellungen von Tumorpatienten, gesunden Kontrollpersonen, Pflegenden und Ärzten (jede Gruppe n=100) zur Präferenz der zu bevollmächtigenden Personen ermittelt. Nur 10–20% der Befragten haben eine Patientenverfügung verfasst. Als Entscheidungbefugte im Falle akuter Erkrankung werden Angehörige und Ärzte gemeinsam genannt (71%, 76%, 61%, 84% in den jeweiligen Gruppen). Als Gesundheitsbevoll…