CareLit Fachartikel

Erbrochenes aufbewahren?

N.N. · CME · 2013 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
296198
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
CME
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1614-3744

Zusammenfassung

Ein Angeklagter muss nicht schon nach wenigen Krankheitstagen sein Erbrochenes in einem Eimer aufbewahren, um seine schon ärztlich bescheinigte Verhandlungsunfähigkeit zu beweisen. Das ist unnötig und entwürdigend, wie das Oberlandesgericht (OLG) München entschied. Der 79-jährige Angeklagte sollte sich wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Zum ersten Verhandlungstermin reichte der Mann ein Attest ein. Darin bescheinigte ihm sein Arzt eine akute Gastroenteritis. Auch zwei Tage später hielt sich der Angeklagte noch nicht für verhandlungsfähig. Der Vorsitzende der Strafkammer ordnete…

Schlagworte

Gesundheit Pflege CME