CareLit Fachartikel
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Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2023 · Heft 5 · S. 34 bis 35
Dokument
299607
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Behandlung einer schwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes mit einem nicht zugelassenen Medikament ist nur in Ausnahmefällen auf Kassenkosten möglich. Dafür muss eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegen und die Schädigung des Fetus höchstwahrscheinlich sein. Dies entschied das Bundessozialgericht. Von Anja Merten
Schlagworte
INFEKTION
ARZNEIMITTEL
FRAU
KIND
GEBURT
KOSTEN
KRANKENKASSE
KRANKHEIT
RISIKO
Afghanistan
Deutschland
Arzneimittelzulassung
Ärzte
Auge
Schwangerschaft
Gesetz