CareLit Fachartikel

Zur Vorsorgevollmacht: Eignung eines Bevollmächtigten

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 140 bis 142

Dokument
302989
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 32
Seiten
140 bis 142
Erschienen: 2023-09-15 06:55:25
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und bestehen auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen.

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG VEREINBARUNG BETREUUNG VOLLMACHT GESUNDHEIT GUTACHTEN APHASIE EINRICHTUNG KOMMUNIKATION BEVOLLMÄCHTIGTER KONSENS EIGNUNG VERSTÄNDNIS ES HAND