CareLit Fachartikel
Zur Vorsorgevollmacht: Eignung eines Bevollmächtigten
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2023 · Heft 4 · S. 140 bis 142
Dokument
302989
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht mehr äußern und bestehen auch keine individuellen Anhaltspunkte für seinen mutmaßlichen Willen, richtet sich dieser nach seinen objektiven Bedürfnissen.
Schlagworte
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
VEREINBARUNG
BETREUUNG
VOLLMACHT
GESUNDHEIT
GUTACHTEN
APHASIE
EINRICHTUNG
KOMMUNIKATION
BEVOLLMÄCHTIGTER
KONSENS
EIGNUNG
VERSTÄNDNIS
ES
HAND