CareLit Fachartikel
Zur Vorlage eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz - hier: Tätigkeitsverbot
Schmidt-Graumann), A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 9 · S. 556 bis 567
Dokument
303554
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. § 20a IfSG ist erst dann nicht mehr geeignet, den Gesetzeszweck, den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen, zu erreichen, wenn die Regelung diesen Zweck in keiner Weise fördern kann oder sich sogar auf die Zweckverfolgung negativ auswirkt.
Schlagworte
IMPFUNG
EINRICHTUNG
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
ERLASS
IMPFSTOFFE
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
BEURTEILUNG
HÖHE
MENSCHEN
PERSONEN
SCHREIBEN
ES
INFEKTION