CareLit Fachartikel
Zustimmung des Personalrats bei Versetzung eines Personalratsmitglieds gegen seinen Willen
N.N. · Die Personalvertretung · 2023 · Heft 11 · S. 435 bis 436
Dokument
305105
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soll das einzige Personalratsmitglied gegen seinen Willen versetzt werden, muss die nach § 38 Abs. 2 Satz 3 MBG SH erforderliche Zustimmung des Personalrats vom Gericht ersetzt werden (§ 88 Abs. 1 Nr. 7 MBG SH), andernfalls ist die Versetzung rechtswidrig.
Schlagworte
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
GERICHT
PERSONALVERTRETUNG
RECHT
WIRKUNG
PRAXIS
Die Personalvertretung