CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Berufserlaubnis "Gesundheitsund Krankenpfleger"

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2023 · Heft 12 · S. 748 bis 756

Dokument
306514
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
748 bis 756
Erschienen: 2024-01-02 09:31:49
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Dürfen das Nachtatverhalten und die Einlassungen des Betroffenen zu einer Tat im strafgerichtlichen Verfahren bei einer Entscheidung über die Verhängung eines Berufsverbots nach § 70 StGB nicht berücksichtigt werden, weil sie möglicherweise Ausfluss des Verteidigungsverhaltens sind, sind diese Umstände dann bei einer Widerrufsentscheidung nach § 3 Abs. 2 PfIBG zu würdigen, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist und die betroffene Person Gelegenheit hatte, sich - unabhängig von dem Verhalten im Strafprozess - zu den Tatvorwürfen einzulassen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PROGNOSE GERICHT RECHTSPRECHUNG KOPF VORSCHRIFTEN KRANKENPFLEGER PFLEGERECHT VERLETZUNG VERHALTEN DEMENZ FÜHRUNG HÖHE NAMEN EIGNUNG ES