Eingeschränkte medizinische Versorgung teurer
N.N. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 11 · S. 829 bis 829
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PLoS ONE 2015; 10: e0131483 Asylsuchende haben in Deutschland nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. So ist es seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Durch das Gesetz sollen die Gesundheitsausgaben gering gehalten und keine Anreize zur Asylsuche in Deutschland geboten werden. Die Regelung ist ethisch umstritten. Dass sie auch wirtschaftlich keinen Sinn macht, belegt eine Studie von Wissenschaftlern der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg und der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld.