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Eingruppierung einer Lehrkraft – Anforderungen an eine Revisionsbegründung – arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 6

Dokument
317261
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2024-06-11 08:10:14
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist die Revision insoweit unzulässig, als das Berufungsgericht durch die nicht angegriffene Begründung die Klage abgewiesen oder ihr stattgegeben hat (Rn. 12 ff.). 2. Stützt sich eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines Eingruppierungsrechtsstreits für ihr Höhergruppierungsbegehren unabhängig von den für sie maßgebenden Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte auf den arbeitsrechtlic…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG EINGRUPPIERUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER SACHSEN ANPASSUNG ARBEITSVERTRAG Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Zeitschrift für Tarifrecht