Das Erwachsenenschutzrecht ist verfassungskonform.
Prof. Dr. Gabnner, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2024 · Heft 3 · S. 83 bis 86
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Überblick. Rechtsanwälte und Notare sind gesetzlich verpflichtet, Erwachsenenvertretungen zu übernehmen. Eine Entlohnung dafür bekommen sie nur, wenn die vertretene Person eine solche bezahlen kann. Erwachsenenschutzvereine können die Übernahme von Erwachsenenvertretungen mangels Kapazität ablehnen. Sie werden größtenteils vom Bund finanziert und ehrenamtliche Mitarbeiter der Vereine erhalten eine Aufwandsentschädigung. Ist das alles sachgerecht und damit verfassungskonform? Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sagt ja (4.3.2024; G873-876/2023)