CareLit Fachartikel

Aspiration infolge einer Propofolgabe bei einer notärztlichen Versorgung

N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 5 · S. 267 bis 270

Dokument
320139
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
267 bis 270
Erschienen: 2024-09-18 08:56:18
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz Notfallmedizinische Standardverfahren muss jeder notfallmedizinisch tätige Arzt beherrschen. Sie bedürfen einer Rechtfertigung durch die Einwilligung des Patienten nach vorheriger Aufklärung. Jedoch reduziert sich das Maß der gebotenen Aufklärung im Notfall auf ein Minimum. Soweit ausreichend Zeit vorhanden ist, muss allerdings die Einwilligung des Patienten eingeholt werden. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der mündige Patient ernsthaft erwägt, dem natürlichen Verlauf seiner Erkrankung und möglicherweise dem damit verbundenen Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen.

Schlagworte

BRONCHOSKOPIE ERBRECHEN EINWILLIGUNG SCHMERZENSGELD BEHANDLUNGSFEHLER ENTSCHEIDUNG INDIKATION INTUBATION KRANKENHAUS Aspiration von Mageninhalt Bradykardie Absaugen Atmung Atemnot Intensivmedizin Aortenklappeninsuffizienz