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Die Zahl der Erwachsenenvertretungen steigt weiter an.

Marlovits, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2024 · Heft 4 · S. 113 bis 116

Dokument
320998
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht
Autor:innen
Marlovits, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
113 bis 116
Erschienen: 2024-10-09 01:19:35
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Es fehlen weiterhin Alternativen zu einer gesetzlichen Vertretung. Am 1. 7. 2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft getreten und hat das bisherige Sachwalterrecht abgelöst. Mit der Neuregelung der gesetzlichen Vertretung volljähriger Personen wurden zwei primäre Ziele verfolgt: die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie eine Reduktion der (vormaligen) Sachwalterschaft. Dennoch steigt die Zahl der Erwachsenenvertretungen weiter an. Wurden die Ziele (bislang) verfehlt?

Schlagworte

GERICHT REFORM RECHT ENTSCHEIDUNG MODELL ANERKENNUNG BILDUNG DELEGATION ENTWICKLUNG Gesetz Angehörige Deinstitutionalisierung Ärzte Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht