CareLit Fachartikel

Erforschung des mutmaßlichen Willens bei lebensbeendender Maßnahme

N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 323 bis 326

Dokument
322129
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
323 bis 326
Erschienen: 2024-11-18 12:45:16
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Behandlungsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts nur, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Uneinigkeit darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a BGB festgestelltem Willen des Betreuten entspricht.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG GERICHT PFLEGE ATMUNG BETREUUNG TOD VOLLMACHT AUFNAHME Ärzte Krankenhaus Behandlungsfehler Rechtsdepesche