CareLit Fachartikel
Erforschung des mutmaßlichen Willens bei lebensbeendender Maßnahme
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 323 bis 326
Dokument
322129
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Behandlungsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts nur, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Uneinigkeit darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a BGB festgestelltem Willen des Betreuten entspricht.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
PFLEGE
ATMUNG
BETREUUNG
TOD
VOLLMACHT
AUFNAHME
Ärzte
Krankenhaus
Behandlungsfehler
Rechtsdepesche