CareLit Fachartikel

Mitwirkung eines Personalratsmitglieds bei Vorstellungsgesprächen

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 568 bis 570

Dokument
322930
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 24
Seiten
568 bis 570
Erschienen: 2024-12-13 08:46:31
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält, kann keine Auswahlentscheidung für eine ausgeschriebene Stelle getroffen werden und ist auch kein erst bei gleicher Eignung zulässiges Auswahlgespräch durchzuführen. Vielmehr hat die Auswahlbehörde zunächst weitere, in ihrem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, etwa ein Gesamturteil für die Bewerber von deren Dienstherrn anzufordern, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen.

Schlagworte

LEISTUNG RECHTSPRECHUNG VERGLEICH BEURTEILUNG LEITUNG RECHT ARBEITSZEUGNIS AUSBILDUNG BEWERBUNG Bein Die Personalvertretung