Die Ermöglichung einer persönlichen Vorstellung für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber durch öffentliche Arbeitgeber im Einstellungsverfahren.
Dr. Hammel, M. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 7 · S. 193 bis 200
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerbehinderte Menschen sind wesentlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als nichtbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeberseitig grundsätzlich vertretene Vorbehalte gegen Angehörige dieses Personenkreises wie ein behinderungsbedingtes bestehendes Unvermögen, in gleicher Weise wie nichtbehinderte Beschäftigte einsetzbar zu sein, erschweren die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen. Öffentliche Arbeitgeber haben hier einer besonderen Vorbildfunktion zu entsprechen und Schwerbehinderte Personen möglichst gemäß der gesetzlich vorgegebenen Pflichtquote zu beschäftigen.