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Die Ermöglichung einer persönlichen Vorstellung für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber durch öffentliche Arbeitgeber im Einstellungsverfahren.

Dr. Hammel, M. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 7 · S. 193 bis 200

Dokument
323363
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Dr. Hammel, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2024
Jahrgang 63
Seiten
193 bis 200
Erschienen: 2024-12-29 09:18:49
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Schwerbehinderte Menschen sind wesentlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als nichtbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeberseitig grundsätzlich vertretene Vorbehalte gegen Angehörige dieses Personenkreises wie ein behinderungsbedingtes bestehendes Unvermögen, in gleicher Weise wie nichtbehinderte Beschäftigte einsetzbar zu sein, erschweren die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen. Öffentliche Arbeitgeber haben hier einer besonderen Vorbildfunktion zu entsprechen und Schwerbehinderte Personen möglichst gemäß der gesetzlich vorgegebenen Pflichtquote zu beschäftigen.

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL BEHINDERUNG NORM AUSBILDUNG BEWERBUNG EINSTELLUNG GERICHT KOMMUNE Arbeit Arbeitslosigkeit Berlin Ausschreibung Arbeitnehmer Gesetz Arbeitsleistung