CareLit Fachartikel
Die Quintessenz formulieren – Ergotherapeutische Diagnose
de Freitas, C.M. · ergopraxis · 2025 · Heft 2 · S. 6 bis 7
Dokument
324344
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In ergopraxis 10/24 (S. 47) schrieb Rechtsanwalt Dr. Thomas Schlegel, dass die Diagnosestellung zum gesetzlich definierten „Kernbereich“ ärztlicher Tätigkeiten gehört und deshalb nur von ärztlichen Fachpersonen erbracht werden darf, nicht von Therapeut*innen und auch nicht von Psycholog*innen. Unter Ergotherapeut*innen sorgt die Begrifflichkeit immer wieder für Verwirrung. Viele fragen sich: Was ist denn dann die ergotherapeutische Diagnose? Was darf ich und was darf ich nicht? Claudia Merklein de Freitas klärt auf.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Innen
Ergotherapeutische
Diagnose
Diagnosestellung
Gesetzlich
Definierten
Kernbereich
Ärztlicher
Tätigkeiten
Ärztlichen
Unter
Verwirrung
ergopraxis