CareLit Fachartikel

Die Quintessenz formulieren – Ergotherapeutische Diagnose

de Freitas, C.M. · ergopraxis · 2025 · Heft 2 · S. 6 bis 7

Dokument
324344
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
de Freitas, C.M.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 18
Seiten
6 bis 7
Erschienen: 2025-02-06 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

In ergopraxis 10/24 (S. 47) schrieb Rechtsanwalt Dr. Thomas Schlegel, dass die Diagnosestellung zum gesetzlich definierten „Kernbereich“ ärztlicher Tätigkeiten gehört und deshalb nur von ärztlichen Fachpersonen erbracht werden darf, nicht von Therapeut*innen und auch nicht von Psycholog*innen. Unter Ergotherapeut*innen sorgt die Begrifflichkeit immer wieder für Verwirrung. Viele fragen sich: Was ist denn dann die ergotherapeutische Diagnose? Was darf ich und was darf ich nicht? Claudia Merklein de Freitas klärt auf.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Innen Ergotherapeutische Diagnose Diagnosestellung Gesetzlich Definierten Kernbereich Ärztlicher Tätigkeiten Ärztlichen Unter Verwirrung ergopraxis