Keine AGG-Entschädigung bei Rechtsmissbrauch
Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Ansprüche gegen öffentliche Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), bspw. wegen Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch, sind ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. Besonders interessant ist daher ein aktuelles Urteil des BAG, 1 in dem das Gericht klarstellt, dass das Entschädigungsverlangen erfolgloser Bewerber nach § 15 Abs. 2 AGG dem durchgreifenden Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) ausgesetzt sein kann, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr nur darum ging, den formalen Sta…