CareLit Fachartikel
Verwendung von destilliertem Wasser als grober gynäkologischer Behandlungsfehler
N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 3-4 · S. 103 bis 106
Dokument
325525
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Verstößt ein von einem vorgesetzten Arzt angeordnetes Vorgehen, welches in der konkreten Behandlungssituation von der bisherigen Praxis des Krankenhauses abweicht, gegen medizinisches Basiswissen und begründet es erkennbar erhöhte Risiken, aber keine Vorteile für den Patienten, so treffen sowohl einen Oberarzt als auch einen Assistenzarzt eine Remonstrationspflicht, bei deren Verletzung sie persönlich haften.
Schlagworte
WASSER
SCHMERZENSGELD
TOD
BLUTUNG
ASSISTENZARZT
BEHANDLUNGSFEHLER
VERLETZUNG
ARBEITSTEILUNG
BEWUSSTSEIN
Ärztinnen
Letter
Ausschabung
Blutkörperchen
Blutkreislauf
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