CareLit Fachartikel

Verwendung von destilliertem Wasser als grober gynäkologischer Behandlungsfehler

N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 3-4 · S. 103 bis 106

Dokument
325525
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3-4 / 2025
Jahrgang 23
Seiten
103 bis 106
Erschienen: 2025-03-18 10:04:28
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz Verstößt ein von einem vorgesetzten Arzt angeordnetes Vorgehen, welches in der konkreten Behandlungssituation von der bisherigen Praxis des Krankenhauses abweicht, gegen medizinisches Basiswissen und begründet es erkennbar erhöhte Risiken, aber keine Vorteile für den Patienten, so treffen sowohl einen Oberarzt als auch einen Assistenzarzt eine Remonstrationspflicht, bei deren Verletzung sie persönlich haften.

Schlagworte

WASSER SCHMERZENSGELD TOD BLUTUNG ASSISTENZARZT BEHANDLUNGSFEHLER VERLETZUNG ARBEITSTEILUNG BEWUSSTSEIN Ärztinnen Letter Ausschabung Blutkörperchen Blutkreislauf Anästhesie Bauchhöhle