CareLit Fachartikel

8. Zur Anhörung

N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 67 bis 68

Dokument
326069
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
67 bis 68
Erschienen: 2025-04-07 02:04:53
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Wird in einem Betreuungsverfahren eine nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen. 2. Das gilt ebenfalls im Verfahren über die Verlängerung einer Betreuung, wenn in diesem – wie regelmäßig – nach § 295 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine persönliche Anhörung erforderlich ist

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BETREUUNG BEWEGUNGSTHERAPIE GUTACHTEN PSYCHOPHARMAKA FRAU GERICHT HILFE KOSTEN Schizophrenie Behandlungsstandard Gesetz BtPrax