CareLit Fachartikel
8. Zur Anhörung
N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 67 bis 68
Dokument
326069
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Wird in einem Betreuungsverfahren eine nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen. 2. Das gilt ebenfalls im Verfahren über die Verlängerung einer Betreuung, wenn in diesem – wie regelmäßig – nach § 295 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine persönliche Anhörung erforderlich ist
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
BEWEGUNGSTHERAPIE
GUTACHTEN
PSYCHOPHARMAKA
FRAU
GERICHT
HILFE
KOSTEN
Schizophrenie
Behandlungsstandard
Gesetz
BtPrax