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Weimer, T. · intensiv · 2020 · Heft 6 · S. 283 bis 283

Dokument
329496
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 19
Seiten
283 bis 283
Erschienen: 2020-11-09 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das OLG Dresden bekräftigt in seinem Urteil, dass einem vom Patienten unterschriebenen Aufklärungsbogen lediglich Indizwirkung für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs zukommt. Erforderlich für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist vielmehr die Vernehmung des aufklärenden Arztes als Zeugen. Allerdings ist der Beweis nicht erst dann erbracht, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert. Denn aufgrund der Vielzahl an Informations- und Aufklärungsgesprächen, die Ärzte täglich führen, kann eine Erinnerung an jedes Gespräch nicht erwartet werden. Insofern ist ausreichend, wenn der Arzt…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Germany Ärzte intensiv