CareLit Fachartikel

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · 2020 · Heft 2 · S. 63 bis 63

Dokument
329524
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 19
Seiten
63 bis 63
Erschienen: 2020-03-05 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das OLG Braunschweig hatte über ein Mitverschulden eines Patienten im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers zu urteilen. Dabei stellte es heraus, dass bei der Annahme eines Mitverschuldens Zurückhaltung an den Tag zu legen ist und es insoweit auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. Einem Arzt ist es grundsätzlich gestattet, sich gegenüber dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers auf ein Mitverschulden des Patienten zu berufen. Bei der Bejahung mitverschuldensbegründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten sei allerdings Zurückhaltung geboten. Im Allgemeinen obliege es zwar dem Patienten, grundsätzlich…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Mitverschulden Braunschweig Zurückhaltung Konkreten Einzelfalls Grundsätzlich Symptome Keine Patient Darauf Hatte Rahmen intensiv