Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2020 · Heft 2 · S. 63 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Braunschweig hatte über ein Mitverschulden eines Patienten im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers zu urteilen. Dabei stellte es heraus, dass bei der Annahme eines Mitverschuldens Zurückhaltung an den Tag zu legen ist und es insoweit auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. Einem Arzt ist es grundsätzlich gestattet, sich gegenüber dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers auf ein Mitverschulden des Patienten zu berufen. Bei der Bejahung mitverschuldensbegründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten sei allerdings Zurückhaltung geboten. Im Allgemeinen obliege es zwar dem Patienten, grundsätzlich…