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Weimer, T. · intensiv · 2017 · Heft 6 · S. 283 bis 283

Dokument
329615
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 19
Seiten
283 bis 283
Erschienen: 2017-11-06 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Hamm kam aufgrund unterlassener Befunderhebung in Richtung eines Kompartmentsyndroms zu dem Schluss, dass dem in der Nachsorge nach diagnostizierter Prellung tätigen Hausarzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. Bei für eine bloße Prellung atypischer geschilderter Schmerzsymptomatik und Störungen der Beweglichkeit ist die Sichtkontrolle des betroffenen Bereichs unter Abnahme des Gipses erforderlich. Für den Verlust des rechten Unterarms wurden dem 50-jährigen Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 – 26 U 59/16

Schlagworte

Gesundheit Pflege Behandlungsfehler intensiv