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Die wegen Kirchenaustritts ausgesprochene Kündigung einer schwer behinderten Krankenschwester wurde als berechtigt ­anerkannt

Schell, W. · intensiv · 2004 · Heft 6 · S. 264 bis 265

Dokument
330237
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 19
Seiten
264 bis 265
Erschienen: 2004-01-07 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 26.5.2003 durfte ein kirchlich ausgerichtetes Unternehmen (evangelisches Krankenhaus) einer schwer behinderten Arbeitnehmerin (Krankenschwester) kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Denn kirchliche Einrichtungen, so der VGH, dürfen den Dienst grundsätzlich nach ihrem Selbstverständnis regeln. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den Kirchenaustritt seiner Arbeitnehmerin als Loyalitätsverletzung und somit als Kündigungsgrund ansieht, muss dies vom Staat und vom Integrationsamt (früher: Hauptfürsorgestelle) hingenommen werden.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Krankenhaus intensiv