Der Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 2 · S. 100 bis 101
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hält an seiner Rechtsauffassung fest [1] , dass bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung von § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf und als Kriterium für diese Entscheidung maßgeblich auf eine mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen abzustellen ist, an deren Feststellung wegen des Lebensschutzes in tatsächlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen sind, während bei deren Nichtaufklärbark…