CareLit Fachartikel

Der Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 2 · S. 100 bis 101

Dokument
333003
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 11
Seiten
100 bis 101
Erschienen: 2003-05-13 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hält an seiner Rechtsauffassung fest [1] , dass bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung von § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf und als Kriterium für diese Entscheidung maßgeblich auf eine mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen abzustellen ist, an deren Feststellung wegen des Lebensschutzes in tatsächlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen sind, während bei deren Nichtaufklärbark…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Genehmigung Betroffenen Entscheidung Deren Abbruch Ernährung Peg-Magensonde Bedarf Vormundschaftsgerichtlichen Oberlandesgericht Frankfurt Seiner intensiv