CareLit Fachartikel

Genehmigung klinischer Prüfungen mit biologischen Arzneimitteln

Gross, S.; Jost, N.; Hartmann, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2017 · Heft 7 · S. 826 bis 829

Dokument
343209
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Gross, S.; Jost, N.; Hartmann, J.
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
826 bis 829
Erschienen: 2017-07-04 19:26:50
ISSN
1437-1588
DOI

Zusammenfassung

Biologische Arzneimittel sind von chemisch charakterisierbaren Arzneimitteln abgrenzbar. Ihr Wirkstoff wird entweder aus biologischem Ursprungsmaterial extrahiert oder erzeugt. Monoklonale Antikörper stellen gegenwärtig die am stärksten wachsende Produktklasse auf dem Biopharmamarkt dar. Das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde hat die Aufgabe, Nutzen und Risiken biologischer Humanarzneimittel im Rahmen der klinischen Entwicklung, der Zulassung und nach Markteinführung zu bewerten. Um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse klinischer Prüfungen sicherzustellen, gibt es international anerkannte Qualitätsanforde…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Antikörper Arzneimittel Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz