Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan
Klein, S.; Schöneberg, I.; Krause, G. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2012 · Heft 10 · S. 1512 bis 1523
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Deutschen Reich wurden Pockenschutzimpfungen staatlich organisiert. Eine reichsweite Impfpflicht wurde 1874 eingeführt, die in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bis 1982/1983 fortgeführt wurde. Zuständig für Impfungen waren die 1935 gegründeten Gesundheitsämter. In der DDR wurde das Impfwesen straff organisiert: Man unternahm große Anstrengungen zur Erzielung hoher Impfquoten. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten waren auf allen Ebenen und für jedes Lebensalter klar definiert. Während es zunächst nur regionale Impfpflichten gab, enthielt der spätere Impfkalender i…