Früherkennungsuntersuchungen als Instrument im Kinderschutz
Thaiss, H.; Klein, R.; Schumann, E.; Ellsäßer, G.; Breitkopf, H.; Reinecke, H.; Zimmermann, E. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2010 · Heft 9 · S. 1029 bis 1047
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Us) sind gesetzlich etabliert und dienen der frühen Identifizierung von Krankheiten und Auffälligkeiten der kindlichen Entwicklung. In den „Kinderrichtlinien“ des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) sind ihre Inhalte definiert und elf Untersuchungen festgelegt (von der U1 nach der Geburt bis zur J1 bei Jugendlichen). Allein acht Termine sind vom 1. bis zum 4. Lebensjahr vorgesehen. Fast alle Bundesländer haben als Reaktion auf die öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung, Verwahrlosung oder Missbrauch seit 2007 im Kontext ihrer Kinderschutzkonzepte verbindl…