Off-Label-Verordnungen in der Onkologie
Weißbach, L.; Boedefeld, E.A. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2003 · Heft 6 · S. 462 bis 466
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Onkologie sind Off-Label-Verordnungen aus 2 Gründen medizinischer Alltag: Entweder gibt es kein für die betreffendeTumorentität (Art, Erkrankungsstadium) spezifisch zugelassenes Arzneimittel oder ein Behandlungsstandard ist überholt,wenn ein neues bzw. nur für andere Indikationen zugelassenes Arzneimittel aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen eine bessere Wirksamkeit oder Verträglichkeit verspricht. In diesen Fällen kann nur der Off-Label-Gebrauch die sozialgesetzlich vorgeschriebene Behandlung nach dem Stand des medizinischen Wissens erfüllen. Das Urteil des Bundessozialgerichtes stellt erstmals kla…