Einsatz von Entlassrezepten
Hilgarth, H.; Gradl, G.; Metzger, N.M.; Dörje, F.; Schulz, M.; Wolf, C.; Seidling, H.M. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lücken in der Arzneimittelversorgung bei Entlassung aus dem Krankenhaus bergen das Risiko für Nonadhärenz, Nebenwirkungen und eine erneute Hospitalisierung. Die Verordnung von insbesondere neu angesetzten Arzneimitteln bei Entlassung kann dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen, die Adhärenz zu verbessern und das Rehospitalisierungsrisiko zu reduzieren (1). Seit Ende 2017 ist es Krankenhausärzten in Deutschland erlaubt, bei Entlassung Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszustellen. Eine systematische Untersuchung dieser Option hat bislang jedoch noch nicht stattgefunden.