Neue Form der ambulanten Palliativversorgung
Hemmerling, M.; Stahmeyer, J.T.; Schütte, S.; van Baal, K.; Stiel, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird erwartet, dass der Anteil an Menschen, die eine Palliativversorgung benötigen, ansteigen wird. Schätzungen zufolge benötigen 80 – 90 % aller Menschen an ihrem Lebensende eine Form der Palliativversorgung (1, 2). Um die bestehenden Formen der ambulanten Palliativversorgung auszubauen, wurde 2017 die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (BQKPMV) nach § 87 Abs. 1b Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt. Sie soll als Zwischenstufe zwischen der allgemeinen und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (AAPV/SAPV) dienen (3).