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Rechtsreport: Für Fernbehandlungen darf nicht geworben werden
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
364367
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1826 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 39 | 25. September 2020 Ein Kammermitglied wendet sich mit der Bitte um Hilfe an seine Landesärztekammer. Ein radiologischer Kollege hatte seiner Ehefrau im Rahmen einer Röntgenuntersuchung beider Mammae zweimal die Nrn. 5266 GOÄ und 5267 GOÄ in Rechnung gestellt. Die private Krankenversicherung moniert den zweiten Ansatz der Nr. 5267 GOÄ. Diese sei je Sitzung unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Hauptleistungen nur einmal
Schlagworte
Fernbehandlungen
Werbung
Heilmittelwerbegesetz
GOÄ
Gesundheitsgefährdungen
Patientenrechte
Telemedicine
Advertising
Health Policy
Medical Ethics
Patient Safety
Legal Issues
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