CareLit Fachartikel

Patientenverfügung muss klare Regelungen enthalten

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
375160
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 41 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1786 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 41 | 14. Oktober 2016 Die Daten der HerzschwächePatienten werden regelmäßig an das Telemedizin-Zentrum übermittelt. Foto: dpa Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten muss klar umschreiben, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf konkrete ärztliche Maßnahmen bezieht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war streitig, ob ein Abbruch der künstlichen

Schlagworte

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Gesundheitsangelegenheiten Entscheidungskompetenz künstliche Ernährung rechtlich bindend Behandlungswünsche mutmaßlicher Wille Medizintechnik Telemonitoring Herzschwäche subjektives Wohlbefinden Advance Directives Health Care Proxy Informed Consent Heart Failure