CareLit Fachartikel
Patientenverfügung muss klare Regelungen enthalten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
375160
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1786 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 41 | 14. Oktober 2016 Die Daten der HerzschwächePatienten werden regelmäßig an das Telemedizin-Zentrum übermittelt. Foto: dpa Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten muss klar umschreiben, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf konkrete ärztliche Maßnahmen bezieht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war streitig, ob ein Abbruch der künstlichen
Schlagworte
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Gesundheitsangelegenheiten
Entscheidungskompetenz
künstliche Ernährung
rechtlich bindend
Behandlungswünsche
mutmaßlicher Wille
Medizintechnik
Telemonitoring
Herzschwäche
subjektives Wohlbefinden
Advance Directives
Health Care Proxy
Informed Consent
Heart Failure