CareLit Fachartikel
Behandlungsabbruch bei Wachkoma: Hinterbliebene haben Anspruch auf Rente
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
378541
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1070 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 24 | 12. Juni 2015 Die Hinterbliebenen eines nach einem Arbeitsunfall im Wachkoma liegenden Patienten, bei dem die Behandlung abgebrochen wurde, haben Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin auf dem Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad verunglückt. Infolge eines schweren Schädelhirntraumas fiel er in ein dauerhaftes Wachkoma.
Schlagworte
Behandlungsabbruch
Wachkoma
Hinterbliebene
Rente
Unfallversicherung
Patientenverfügung
Arbeitsunfall
Lebensverlängerung
Coma
Terminal Care
Patient Rights
Social Security
Death
Insurance
Deutsches Ärzteblatt