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Behandlungsabbruch bei Wachkoma: Hinterbliebene haben Anspruch auf Rente

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
378541
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 24 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1070 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 24 | 12. Juni 2015 Die Hinterbliebenen eines nach einem Arbeitsunfall im Wachkoma liegenden Patienten, bei dem die Behandlung abgebrochen wurde, haben Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin auf dem Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad verunglückt. Infolge eines schweren Schädelhirntraumas fiel er in ein dauerhaftes Wachkoma.

Schlagworte

Behandlungsabbruch Wachkoma Hinterbliebene Rente Unfallversicherung Patientenverfügung Arbeitsunfall Lebensverlängerung Coma Terminal Care Patient Rights Social Security Death Insurance Deutsches Ärzteblatt