CareLit Fachartikel
Engagement für einen Bundeskinderbeauftragten: Erfolgreiche Petition eines Kinderarztes
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
379004
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 646 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 15 | 10. April 2015 Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, ihre Satzung dahingehend zu ändern, dass Leistungen der künstlichen Befruchtung nach § 27a SGB V auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften erstattet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 27 a Abs. 1 SGB V hat ein Versicherter nur dann Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die
Schlagworte
Bundeskinderbeauftragter
Petition
Kinderarzt
Kinderrechte
gesetzliche Krankenversicherung
künstliche Befruchtung
Ausbildung
Qualitätsstandards
Medizinisches Fakultätentag
PJ-Ausbildung
Child Advocacy
Child Welfare
Health Policy
Reproductive Health
Medical Education
Quality Assurance