CareLit Fachartikel

Bei der Besetzung einer Belegarztstelle gilt „ambulant vor stationär“

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 22 · S. 1 bis 1

Dokument
381211
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 22 / 2014
Jahrgang 46
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 978 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 22 | 30. Mai 2014 Der Vorrang „ambulant vor stationär“ erfordert es, dass bei der Besetzung einer Belegarztstelle mit Mitbewerbern aus dem Kreis der niedergelassenen Ärzte in einer Form verhandelt wird, die erkennen lässt, dass die Möglichkeiten einer Einigung ernsthaft ausgelotet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und klargestellt, dass Scheinverhandlungen nicht ausreichen. Nach § 103 Abs. 7 SGB V müssen Krankenhausträger

Schlagworte

Belegarztstelle ambulant stationär Krankenhausreform Vertragsarzt Zulassung Verhandlungsverfahren HNO Kassenärztliche Vereinigung Sonderzulassung Hospitalization Ambulatory Care Physician's Role Health Care Reform Medical Staff Health Policy