CareLit Fachartikel
Bei der Besetzung einer Belegarztstelle gilt „ambulant vor stationär“
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2014 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Dokument
381211
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 978 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 22 | 30. Mai 2014 Der Vorrang „ambulant vor stationär“ erfordert es, dass bei der Besetzung einer Belegarztstelle mit Mitbewerbern aus dem Kreis der niedergelassenen Ärzte in einer Form verhandelt wird, die erkennen lässt, dass die Möglichkeiten einer Einigung ernsthaft ausgelotet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und klargestellt, dass Scheinverhandlungen nicht ausreichen. Nach § 103 Abs. 7 SGB V müssen Krankenhausträger
Schlagworte
Belegarztstelle
ambulant
stationär
Krankenhausreform
Vertragsarzt
Zulassung
Verhandlungsverfahren
HNO
Kassenärztliche Vereinigung
Sonderzulassung
Hospitalization
Ambulatory Care
Physician's Role
Health Care Reform
Medical Staff
Health Policy