Schlusswort
Steinke, V.; Propping, P.; Engel, C.; Büttner, R.; Schackert, H.K.; Schmiegel, W.H. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) definiert genetische Eigenschaften als ererbte oder während der Befruchtung bis zur Geburt erworbene Erbinformationen. Somatische genetische Veränderungen, die nur in bestimmten Körperzellen vorkommen und nicht in den Keimzellen, fallen nicht unter das GenDG. Dies liegt daran, dass das Gesetz sich auf genetische Daten konzentriert, die eine Vorhersagekraft über das getestete Individuum hinaus besitzen und lebenslang gültig sind. Somatische Veränderungen erfüllen diese Kriterien nicht, weshalb sie nicht reguliert werden.