Offene Fragen
Eßer, M.; Kries, R.V.; Mansmann, U. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Studien von Kutschmann et al. (1) zur Mindestmengenregelung von 30 Fällen pro Jahr zeigen, dass diese Regelung die variierende Versorgungsqualität der Krankenhäuser nicht adäquat widerspiegelt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die festgelegte Mindestanzahl an Fällen nicht ausreicht, um die Unterschiede in der Versorgungsqualität zwischen den Einrichtungen zu erfassen. Dies wirft Fragen zur Effektivität der Regelung auf und legt nahe, dass alternative Ansätze zur Bewertung der Versorgungsqualität in Betracht gezogen werden sollten. Die Untersuchung hebt die Notwendigkeit hervor, die