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Urteil zur Bestechlichkeit: Gericht stärkt freien Beruf
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 26 · S. 1343
Dokument
386692
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 26 | 29. Juni 2012 A 1343 V ertragsärztinnen und -ärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Juni entschieden. Für die niedergelassenen Ärzte ist dieses Urteil von weitreichender Bedeutung, denn es klärt neben der rein strafrechtlichen Frage ihr Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen.
Schlagworte
Bestechlichkeit
Vertragsärzte
Pharmaunternehmen
Kassenärzte
Patientenwohl
Korruption
Gesundheitswesen
Strafrecht
ärztliche Freiberuflichkeit
Gesetzgeber
Physician's Role
Ethics
Medical
Drug Industry
Corruption
Health Care Reform