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Urteil zur Bestechlichkeit: Gericht stärkt freien Beruf

Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 26 · S. 1343

Dokument
386692
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Korzilius, H.
Ausgabe
Heft 26 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
1343
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 26 | 29. Juni 2012 A 1343 V ertragsärztinnen und -ärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Juni entschieden. Für die niedergelassenen Ärzte ist dieses Urteil von weitreichender Bedeutung, denn es klärt neben der rein strafrechtlichen Frage ihr Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Schlagworte

Bestechlichkeit Vertragsärzte Pharmaunternehmen Kassenärzte Patientenwohl Korruption Gesundheitswesen Strafrecht ärztliche Freiberuflichkeit Gesetzgeber Physician's Role Ethics Medical Drug Industry Corruption Health Care Reform