Schlusswort
Berzlanovich, A.M.; Schöpfer, J.; Keil, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind nur zulässig, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind und sie für das Wohl der Pflegebedürftigen unerlässlich sind. Sie müssen als ultima ratio betrachtet und auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Bei einem intensiveren Einsatz sind strengere Maßstäbe für die Betreuung der Betroffenen erforderlich. Die ärztliche Mitverantwortung spielt eine entscheidende Rolle bei der Indikationsstellung. Durch sorgfältige ärztliche und pflegerische Achtsamkeit können gesundheitliche Risiken und mögliche Verletzungen frühzeitig erkannt und vermieden