Schlusswort
Köck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PD Dr. Orth stellt fest, dass der Begriff „CA-MRSA“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht explizit erwähnt wird, was korrekt ist. Die Definition von „CA-MRSA“ ist umstritten und basiert häufig auf epidemiologischen Kriterien: Es handelt sich um MRSA, die bei Patienten ohne nosokomiale Risikofaktoren auftreten. Labore können jedoch nicht entscheiden, ob ein MRSA als „CA-MRSA“ gilt. Routinemäßig werden Laborindikatoren wie PVL-Gene nicht bestimmt und definieren nicht zwingend „CA-MRSA“. Daher erweist sich die praktische Umsetzung einer Meldepflicht für Einzelfälle von „CA-MRSA“ durch Labore