Einfluss von Rabattverträgen auf die Aut-idem-Nutzung
Hoffmann, F.; Glaeske, G.; Pfannkuche, M.S. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Seit 1. April 2007 sind Apotheker verpflichtet, bei Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rabattierte Arzneimittel bevorzugt abzugeben. Der Arzt kann diese Substitution durch ein Kreuz im Aut-idem-Feld auf dem Rezept ausschließen. Eine Aut-idem-Regelung existiert bereits seit 2002. Die Autoren untersuchten, ob sich die Nutzung von aut idem durch die Einführung der Rabattverträge verändert hat. Methoden: Aus Routinedaten der Gmünder Ersatzkasse (GEK) wurden 3 unabhängige Zufallsstichproben gezogen. Diese schlossen 0, 5 % der Erwachsenen ein, die jeweils im Oktober der Jahre…