CareLit Fachartikel
Höhe der ärztlichen Gebühr bei ambulanter Operation
Fünften, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1991 · Heft 3 · S. 154 bis 156
Dokument
39792
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bestimmte Operationen führen allein deshalb, weil sie ambulant ausgeführt werden, zu einem erhöhten Risiko mit einer gesteigerten Nachsorge. Der Arzt kann dann bei der Festlegung des Steigerungssatzes gemäß § 5 der Gebührenordnung für Ärzte oberhalb des Schwellenwertes die Begründung ambulante Operation mit erhöhtem Risiko als Bemessungskriterium verwenden und somit eine Gebühr über dem Stellenwert berechnen. Das gilt nicht für üblicherweise ambulant durchgeführte Routineleistungen.
Schlagworte
OPERATION
AMBULANTE
KRANKENHAUS
LIQUIDATIONSRECHT
GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE
HÖHE
LEISTUNG
PRAXIS
ARBEIT
BUNDESREGIERUNG
RISIKO
NACHSORGE
PATIENTEN
BEOBACHTUNG
ÄRZTE
TELEFON