CareLit Fachartikel

Höhe der ärztlichen Gebühr bei ambulanter Operation

Fünften, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1991 · Heft 3 · S. 154 bis 156

Dokument
39792
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Fünften, H.
Ausgabe
Heft 3 / 1991
Jahrgang 8
Seiten
154 bis 156
Erschienen: 1991-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Bestimmte Operationen führen allein deshalb, weil sie ambulant ausgeführt werden, zu einem erhöhten Risiko mit einer gesteigerten Nachsorge. Der Arzt kann dann bei der Festlegung des Steigerungssatzes gemäß § 5 der Gebührenordnung für Ärzte oberhalb des Schwellenwertes die Begründung ambulante Operation mit erhöhtem Risiko als Bemessungskriterium verwenden und somit eine Gebühr über dem Stellenwert berechnen. Das gilt nicht für üblicherweise ambulant durchgeführte Routineleistungen.

Schlagworte

OPERATION AMBULANTE KRANKENHAUS LIQUIDATIONSRECHT GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE HÖHE LEISTUNG PRAXIS ARBEIT BUNDESREGIERUNG RISIKO NACHSORGE PATIENTEN BEOBACHTUNG ÄRZTE TELEFON