Wozu berechtigt der Spritzenschein?
Debong, B.; Andreas, M.; Siegmund-Schultze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1992 · Heft 1 · S. 966 bis 967
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren beantworten folgende Fragen: Ist eine ärztliche Kontrolle der Injektionstätigkeit des Pflegepersonals auch dann zulässig, wenn diesbezüglich keinerlei Unzulänglichkeiten vorgekommen sind und wie verträgt sich dieses mit der eigenverantwortlichen Vormahme der Durchführung ärztlicher Anordnungen durch das Pflegepersonal? Reicht der sogenannte Spritzenschein aus, um zumindest die richtige Durchführung und die vorhandenen Fertigkeiten bei Injektionen vorzuweisen? Inwieweit besteht die Möglichkeit, Injektionen dem ärztlichen Dienst zu überlassen?