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Wozu berechtigt der Spritzenschein?

Debong, B.; Andreas, M.; Siegmund-Schultze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1992 · Heft 1 · S. 966 bis 967

Dokument
39830
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Debong, B.; Andreas, M.; Siegmund-Schultze, G.
Ausgabe
Heft 1 / 1992
Jahrgang 31
Seiten
966 bis 967
Erschienen: 1992-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Autoren beantworten folgende Fragen: Ist eine ärztliche Kontrolle der Injektionstätigkeit des Pflegepersonals auch dann zulässig, wenn diesbezüglich keinerlei Unzulänglichkeiten vorgekommen sind und wie verträgt sich dieses mit der eigenverantwortlichen Vormahme der Durchführung ärztlicher Anordnungen durch das Pflegepersonal? Reicht der sogenannte Spritzenschein aus, um zumindest die richtige Durchführung und die vorhandenen Fertigkeiten bei Injektionen vorzuweisen? Inwieweit besteht die Möglichkeit, Injektionen dem ärztlichen Dienst zu überlassen?

Schlagworte

INJEKTION PFLEGERECHT DURCHFÜHRUNGSVERANTWORTUNG ÄRZTE INJEKTIONEN ZEIT PFLEGEPERSONEN ES NATUR KRANKENPFLEGEPERSONAL ANÄSTHESIE PRAXIS RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND PATIENTEN ANÄSTHESIOLOGIE