CareLit Fachartikel
Gemeinschaftspraxen: Bei IV-Verträgen droht Gewerbesteuer
Iser, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
404878
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 3208 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 47⏐24. November 2006 WIRTSCHAFT D ie Einkünfte eines Arztes gelten grundsätzlich als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. Dies ist auch der Grundsatz im Fall von Gemeinschaftspraxen. Zu beachten ist jedoch die Gefahr der „gewerblichen Infizierung“ von freiberuflichen Einkünften. Diese ist gegeben, sofern in der Gemeinschaftspraxis neben der ärztlichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt
Schlagworte
Gemeinschaftspraxen
Gewerbesteuer
freiberufliche Tätigkeit
gewerbliche Infizierung
IV-Verträge
Arzneien
Hilfsmittel
Augenärzte
Geringfügigkeitsgrenze
Finanzverwaltung
Health Care Costs
Health Care Reform
Professional Practice
Taxation
Integrated Care
Physician's Practice Patterns