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Gemeinschaftspraxen: Bei IV-Verträgen droht Gewerbesteuer

Iser, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
404878
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Iser, C.
Ausgabe
Heft 47 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 3208 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 47⏐24. November 2006 WIRTSCHAFT D ie Einkünfte eines Arztes gelten grundsätzlich als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. Dies ist auch der Grundsatz im Fall von Gemeinschaftspraxen. Zu beachten ist jedoch die Gefahr der „gewerblichen Infizierung“ von freiberuflichen Einkünften. Diese ist gegeben, sofern in der Gemeinschaftspraxis neben der ärztlichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt

Schlagworte

Gemeinschaftspraxen Gewerbesteuer freiberufliche Tätigkeit gewerbliche Infizierung IV-Verträge Arzneien Hilfsmittel Augenärzte Geringfügigkeitsgrenze Finanzverwaltung Health Care Costs Health Care Reform Professional Practice Taxation Integrated Care Physician's Practice Patterns