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Abbruch der Ernährung: Gewissensfreiheit der Pflegenden geht nicht vor

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
407754
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 4 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

V A R I A A 208 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 4⏐27. Januar 2006 Abbruch der Ernährung Gewissensfreiheit der Pflegenden geht nicht vor. Der Kläger lebte in einem Pflegeheim, weil er seit einem Suizidversuch an einem apallischen Syndrom litt. Sein Betreuer verlangte im Sinne des Kranken eine Einstellung der künstlichen Ernährung. Daraufhin ordnete der behandelnde Arzt an, diese und die Zufuhr von Flüssigkeit zu reduzieren. Die Leitung des Pflegeheims weigerte sich allerdings unter Berufung

Schlagworte

Abbruch der Ernährung Gewissensfreiheit Pflegeheim künstliche Ernährung Selbstbestimmung Bundesgerichtshof Patientenrechte Deliktrecht Nutrition Patient Rights Ethical Theory Legal Rights Decision Making Palliative Care Deutsches Ärzteblatt