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Praxisgebühr: Mahnkosten nicht rechtens

Hibbeler, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
410832
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hibbeler, B.
Ausgabe
Heft 13 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr eintreiben. Das Einfordern von Mahn-, Portooder Gerichtskosten ist jedoch nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem Musterprozess gegen einen 49-jährigen Patienten, der die Zahlung der zehn Euro verweigert hatte. Die KV Nordrhein zeigte sich mit diesem Verhandlungsergebnis unzufrieden. Das Eintreiben der Gebühren werde durch das Urteil zum Minusgeschäft. Im

Schlagworte

Praxisgebühr Mahnkosten Sozialgericht KV Nordrhein Patienten Gerichtskosten Gesundheitskarte Ärztinnen Kassenärztliche Vereinigungen Verwaltungskosten Eintreiben Berufung Health Care Costs Health Insurance Patient Compliance Legal Issues