CareLit Fachartikel
Praxisgebühr: Mahnkosten nicht rechtens
Hibbeler, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
410832
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr eintreiben. Das Einfordern von Mahn-, Portooder Gerichtskosten ist jedoch nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem Musterprozess gegen einen 49-jährigen Patienten, der die Zahlung der zehn Euro verweigert hatte. Die KV Nordrhein zeigte sich mit diesem Verhandlungsergebnis unzufrieden. Das Eintreiben der Gebühren werde durch das Urteil zum Minusgeschäft. Im
Schlagworte
Praxisgebühr
Mahnkosten
Sozialgericht
KV Nordrhein
Patienten
Gerichtskosten
Gesundheitskarte
Ärztinnen
Kassenärztliche Vereinigungen
Verwaltungskosten
Eintreiben
Berufung
Health Care Costs
Health Insurance
Patient Compliance
Legal Issues