CareLit Fachartikel
Rechtsunsicherheit bei Fixierung
Foerster, A. · Altenheim, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 34 bis 37
Dokument
41124
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsprechung soll Frieden stiften und künftige Konflikte vermeiden. Daher müssen Gesetze eindeutig interpretierbar sein. Bei der Frage der richterlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit der Fixierung von Hilfebedürftigen ist das nicht ausreichend der Fall. Jedenfalls dann nicht, wenn die zu fixierende Person bereits aufgrund eines richterlichen Beschlusses in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist.
Schlagworte
GERONTOPSYCHIATRIE
FIXIERUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHENWUERDE
PATIENTENRECHT
GEWALT
Richterlichen
Frieden
Stiften
Künftige
Konflikte
Vermeiden
Daher
Müssen
Gesetze
Eindeutig