CareLit Fachartikel
Rechtsunsicherheit bei Fixierung
Foerster, A. · Altenheim, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 34 bis 37
Dokument
41124
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsprechung soll Frieden stiften und künftige Konflikte vermeiden. Daher müssen Gesetze eindeutig interpretierbar sein. Bei der Frage der richterlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit der Fixierung von Hilfebedürftigen ist das nicht ausreichend der Fall. Jedenfalls dann nicht, wenn die zu fixierende Person bereits aufgrund eines richterlichen Beschlusses in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist.
Schlagworte
GERONTOPSYCHIATRIE
FIXIERUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHENWUERDE
PATIENTENRECHT
GEWALT
BERLIN
PERSONEN
ZEIT
STRAFE
DRUCK
SICHERHEIT
SPRECHEN
RISIKO
UNSICHERHEIT
NAMEN