CareLit Fachartikel

Rechtsunsicherheit bei Fixierung

Foerster, A. · Altenheim, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 34 bis 37

Dokument
41124
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Foerster, A.
Ausgabe
Heft 4 / 1997
Jahrgang 36
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 1997-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Rechtsprechung soll Frieden stiften und künftige Konflikte vermeiden. Daher müssen Gesetze eindeutig interpretierbar sein. Bei der Frage der richterlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit der Fixierung von Hilfebedürftigen ist das nicht ausreichend der Fall. Jedenfalls dann nicht, wenn die zu fixierende Person bereits aufgrund eines richterlichen Beschlusses in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist.

Schlagworte

GERONTOPSYCHIATRIE FIXIERUNG RECHTSPRECHUNG MENSCHENWUERDE PATIENTENRECHT GEWALT BERLIN PERSONEN ZEIT STRAFE DRUCK SICHERHEIT SPRECHEN RISIKO UNSICHERHEIT NAMEN